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Die anhaltende Teuerung der letzten Jahre ist die größte Gefahr für unsere Gehälter!


Seit der Corona-Krise sind wir von ständigen Teuerungswellen betroffen. Es liegt an der Landes- und Bundespolitik, diese Teuerung zu bekämpfen und zu dämpfen. Aus Sicht der AUF-Personalvertreter ist die Absicherung der Kaufkraft für die Landesbediensteten das Gebot der besoldungsrechtlichen Stunde.

Wir fordern daher:

  • Die jährliche Gehaltsanpassung hat mindestens in der Höhe der rollierenden Inflation zu erfolgen. Dies ist gesetzlich festzuschreiben, wobei für Krisenzeiten ein Konsultationsmechanismus ausgearbeitet werden soll.

  • Die jährliche Teuerungsanpassung hat für alle Zulagen, Pauschalen und Diäten zu erfolgen.

  • Gehaltsanpassungen über der rollierenden Inflation sollen weiter Gegenstand von Verhandlungen sein.

  • Die Gehaltsverhandlungen sind von der Personal-vertretung zu führen.

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AUF-Obmann Ing. Thomas Springer
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