Die anhaltende Teuerung der letzten Jahre ist die größte Gefahr für unsere Gehälter!
Seit der Corona-Krise sind wir von ständigen Teuerungswellen betroffen. Es liegt an der Landes- und Bundespolitik, diese Teuerung zu bekämpfen und zu dämpfen. Aus Sicht der AUF-Personalvertreter ist die Absicherung der Kaufkraft für die Landesbediensteten das Gebot der besoldungsrechtlichen Stunde.
Wir fordern daher:
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Die jährliche Gehaltsanpassung hat mindestens in der Höhe der rollierenden Inflation zu erfolgen. Dies ist gesetzlich festzuschreiben, wobei für Krisenzeiten ein Konsultationsmechanismus ausgearbeitet werden soll.
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Die jährliche Teuerungsanpassung hat für alle Zulagen, Pauschalen und Diäten zu erfolgen.
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Gehaltsanpassungen über der rollierenden Inflation sollen weiter Gegenstand von Verhandlungen sein.
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Die Gehaltsverhandlungen sind von der Personal-vertretung zu führen.